Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahlen finden am 22. März 2020 statt.

Die Wahl findet nur per Briefwahl statt, die Wahllokale bleiben geschlossen.

Alle Wahlberechtigten werden dringend gebeten, von der Möglichkeit der Briefwahl regen Gebrauch zu machen.

Eingangsfrist für Wahlbriefe bei allgemeiner Briefwahl:

Auszuzählen sind bei allgemeiner Briefwahl alle Wahlbriefe, die bis Sonntag, 22. März 2020, 16.00 Uhr im Pfarramt/Einwurfbriefkasten eingegangen sind.

Die neue Eingangsfrist gilt ab sofort diözesanweit, unabhängig davon, was bisher vor Ort als Ende der Briefwahlfrist mitgeteilt wurde.

Beschluss des Krisenstabs zur Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahlen 2020

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