Dieser Ausschuss dient auch der Verwaltung des Kirchenvermögens.

Die Beschlussfassung bzgl. Verabschiedung Haushaltsplan mit Stellenplan und Rechnungslegung, Schuldaufnahmen sowie Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken kann diesem ganz oder teilweise übertragen werden.

Einstellungen, Ernennungen und Entlassungen von Mitarbeitern kann dem Verwaltungsausschuss ebenfalls ganz oder teilweise übertragen werden.

Der Verwaltungsausschuss vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Kirchengemeinde nach außen.